Immobilie geerbt – was nun?

Jährlich werden in Deutschland rund 400.000 Immobilien vererbt. Die Erben stehen dann schnell vor der Entscheidung, ob sie diese behalten, auseinandersetzen oder an Dritte verkaufen sollen.

Wir können Sie hier zu allen Varianten ergebnisoffen und qualifiziert beraten. Im Landkreis Landsberg mit stark steigenden Immobilienpreisen und Mieten in den letzten Jahren spricht vieles dafür, Immobilien eher zu behalten als zu verkaufen: Was fangen Sie nämlich mit dem Kaufpreiserlös an? Niedrige Anlagezinsen oder hohe Unsicherheit bei Aktienanlagen bieten Ihnen aktuell keine Alternative zu einer guten Immobilie.

Wir finden Lösungen

  • bei Überlegungen zum Selbstbezug, selbst wenn langjährige Mieter im Objekt sind,
  • zur Optimierung einer geerbten Vermietungssituation, z. B. mit niedrigen Mieten und/oder nachteiligen Mietverträgen,
  • bei der Auseinandersetzung mehrerer Erben mit Bewertung, Auszahlung und Übernahme von Erbanteilen,
  • Renovierung und Erweiterung des geerbten Objektes,
  • Verkauf an Dritte – mit und ohne Makler – inklusive Prüfung Notarvertrag und Überwachung der Abwicklung und
  • Klärung steuerlicher Aspekte.

Anders als bei anderen Marktteilnehmern, die gerade offensiv um Erbschaftsimmobilien werben, ist bei uns der Verkauf nur eine von mehreren Lösungen. Wir verdienen nicht nur an einer Verkaufsprovision, sondern auf Basis des RVG oder einer Honorarvereinbarung. Bei allen möglichen Varianten, profitieren Sie von unserem langjährig aufgebauten und bewährten Netzwerk von Spezialisten aus der Immobilienbranche (z. B. Sachverständige, Makler, Steuerberater und Notare).

Qualifizierte Rechtsberatung durch Fachanwälte mit langjähriger Berufserfahrung, ausgerichtet ausschließlich an Ihren Interessen, ist für unsere Kanzlei seit 1969 Standard, getreu unserem Motto

Immobilien und mehr – Ihr Recht in guten Händen.

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Dr. Florian Kappes
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht